Herrn Löb hat man letzte Woche das Trekkingrad „Atlas Superior“ für 599,00 EUR angeboten. Er will es immer noch – möchte aber vorher ein schriftliches Angebot, um mit seiner Frau zu sprechen.
Eure erste Einschätzung – Daumen hoch oder runter?
Notiert euch eure Meinung – am Ende der Lernsituation könnt ihr sie selbst überprüfen.
Vermieter: die Sache zum Gebrauch überlassen – in ordentlichem Zustand.
Mieter: die vereinbarte Miete zahlen (und die Sache zurückgeben).
Die Pflichten von Verkäufer und Käufer stehen im Gesetz – in § 433 BGB.
Infoband S. 323 · Im Alltag fallen Verpflichtung und Erfüllung oft in Sekunden zusammen – rechtlich sind es trotzdem zwei Schritte.
Der andere soll sich darauf verlassen können.
Gegenüber, am Telefon oder im Videocall: Annahme nur sofort – solange das Gespräch läuft.
Brief, E-Mail, Post: so lange, wie man unter normalen Umständen eine Antwort erwarten darf.
Rechne: Weg hin + angemessene Überlegungszeit + Weg zurück. Ein Brief braucht länger als eine E-Mail.
Ausnahmen vom Grundsatz der Formfreiheit sollen vor übereilten Entscheidungen schützen und dienen als Beweis. Wird eine vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist das Rechtsgeschäft nichtig § 125 BGB – kennt ihr aus LS 2.
| Gesetzliche Form | Was heißt das? | Beispiel |
|---|---|---|
| Textform § 126b | lesbare Erklärung, Name erkennbar, ohne Unterschrift (z. B. E-Mail) | Mieterhöhungsverlangen § 558a |
| Schriftform § 126 | eigenhändig unterschrieben | Kündigung eines Arbeitsvertrags § 623 |
| öffentliche Beglaubigung § 129 | Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift | Anmeldung zum Handelsregister § 12 HGB |
| notarielle Beurkundung § 128 | Notar beurkundet den ganzen Inhalt und belehrt | Ehevertrag § 1410, Schenkungsversprechen § 518 |
Richtet sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis. Wer so anbietet, stellt einen Antrag und ist daran gebunden.
Richtet sich an die Allgemeinheit. Rechtlich nur eine Aufforderung, selbst einen Antrag zu machen (lat. invitatio ad offerendum).
| Vertrag | Vertragspartner | Kern | BGB | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Kaufvertrag | Verkäufer – Käufer | Sache oder Recht gegen Geld | § 433 | Smartphone im Shop |
| Werkvertrag | Unternehmer – Besteller | ein Erfolg (Herstellung/Veränderung) gegen Entgelt | § 631 | Malerbetrieb streicht das Büro |
| Dienstvertrag / Arbeitsvertrag | Dienstverpflichteter – Dienstberechtigter / Arbeitnehmer – Arbeitgeber | eine Tätigkeit gegen Entgelt, kein Erfolg geschuldet | § 611, § 611a | Nachhilfe; Minijob im Café |
| Mietvertrag | Vermieter – Mieter | Gebrauch einer Sache gegen Entgelt; dieselbe Sache kommt zurück | § 535 | Ferienwohnung |
| Pachtvertrag | Verpächter – Pächter | Gebrauch gegen Entgelt plus Erträge („Früchte“) | § 581 | Kleingarten mit Obstbäumen |
| Leihvertrag | Verleiher – Entleiher | Gebrauch einer Sache ohne Entgelt; dieselbe Sache kommt zurück | § 598 | Nachbarin überlässt dir ihre Leiter |
| Darlehensvertrag | Darlehensgeber – Darlehensnehmer | Geld oder vertretbare Sachen; zurück kommen gleichartige Sachen, oft mit Zinsen | § 488, § 607 | Freundin borgt dir 50 € bis Monatsende |
| Schenkungsvertrag | Schenker – Beschenkter | unentgeltliche Zuwendung | § 516 | Firma spendet Trikots an den Jugendverein |
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