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Lernfeld 4 · Lernsituation 3 · Reif KG – „Der Radmarkt“

Verträge schließen – wie aus Worten Pflichten werden

Grundlagen für das Zustandekommen von Verträgen überblicken und Vertragsarten unterscheiden
Immer im Wechsel: kurz die Theorie – dann löst ihr den Auftrag im Arbeitsheft. · Studienrat Gert Niehaus, M. Ed.
Einstieg

Samstagvormittag im Radmarkt

Was Herr Löb will

Herrn Löb hat man letzte Woche das Trekkingrad „Atlas Superior“ für 599,00 EUR angeboten. Er will es immer noch – möchte aber vorher ein schriftliches Angebot, um mit seiner Frau zu sprechen.

Was die Verkäuferin sagt

  • Schriftliche Angebote? Im Einzelhandel unüblich.
  • Alles Wichtige steht in den AGB, die im Laden aushängen.
  • Der Sonderpreis war das Aktionsangebot der letzten Woche.
  • Neu im Werbeprospekt: „Rex Aventura“ für 649,00 EUR – auch online mit 14 Tagen Widerrufsrecht.

Eure erste Einschätzung – Daumen hoch oder runter?

  • Muss der Radmarkt das „Atlas Superior“ noch für 599,00 EUR verkaufen?
  • Ist ein Preis im Werbeprospekt ein verbindliches Angebot?
  • Gilt alles, was im Kleingedruckten steht?

Notiert euch eure Meinung – am Ende der Lernsituation könnt ihr sie selbst überprüfen.

Runde 1 · Input

Rechtsgeschäft – was passiert da eigentlich?

Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen: Jemand erklärt bewusst, dass er eine Rechtsfolge herbeiführen will. An diese Erklärung ist er grundsätzlich gebunden.
Rechtsgeschäfte – unterschieden nach der Zahl der nötigen Willenserklärungen
einseitige Rechtsgeschäfte
eine Willenserklärung genügt
empfangsbedürftig
wirkt erst, wenn sie beim anderen ankommt
z. B. Kündigung des Handyvertrags, Mahnung
nicht empfangsbedürftig
wirkt schon mit der Abgabe
z. B. Testament
mehrseitige Rechtsgeschäfte = Verträge
mind. zwei übereinstimmende Willenserklärungen
einseitig verpflichtend
nur eine Seite hat Pflichten
z. B. Schenkung, Bürgschaft
mehrseitig verpflichtend
beide Seiten haben Pflichten
z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag
Runde 1 · Input

Erst versprechen, dann erfüllen

Montag: Mia bucht online ein Lastenrad für Samstag – 35 EURBeide versprechen etwas.
= Verpflichtungsgeschäft (der Vertrag)
→
Samstag: Rad wird übergeben, Mia zahltBeide tun, was sie versprochen haben.
= Erfüllungsgeschäft
→
Pflichten erlöschenwenn die geschuldete Leistung erbracht ist § 362 BGB

Wer schuldet was? – Beispiel Mietvertrag § 535 BGB

Vermieter: die Sache zum Gebrauch überlassen – in ordentlichem Zustand.

Mieter: die vereinbarte Miete zahlen (und die Sache zurückgeben).

Und beim Kaufvertrag?

Die Pflichten von Verkäufer und Käufer stehen im Gesetz – in § 433 BGB.

Infoband S. 323 · Im Alltag fallen Verpflichtung und Erfüllung oft in Sekunden zusammen – rechtlich sind es trotzdem zwei Schritte.

Runde 1 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 1

Jetzt ihr!
Auftrag 1Arbeitsheft S. 197
Stellt fest, um welche Art von Rechtsgeschäft es sich beim Kaufvertrag handelt (u. a. nach der Zahl der nötigen Willenserklärungen) und welche Pflichten Verkäufer und Käufer mit dem Vertragsabschluss eingehen.
Grundlage: Infoband S. 315 (Arten von Rechtsgeschäften) und S. 323 (§ 433 BGB)
Sozialform: Einzelarbeit
05:00
Runde 2 · Input

Antrag + Annahme = Vertrag

Person Agibt die 1. Willenserklärung ab:
den Antrag
→
Person Bgibt die 2. Willenserklärung ab:
die Annahme
=
Vertragwenn beide Erklärungen inhaltlich übereinstimmen
Antrag und Annahme sind Rollen – keine Schriftstücke. Den Antrag stellt, wer zuerst verbindlich erklärt. Das kann der Verkäufer sein, aber genauso gut der Käufer.

Grundsatz: Wer einen Antrag macht, ist gebunden § 145 BGB

Der andere soll sich darauf verlassen können.

… außer:

  • Bindung ausgeschlossen: „unverbindlich“, „ohne Obligo“ → gar kein Antrag; nur teilweise: „Preis freibleibend“, „solange der Vorrat reicht“
  • Bindung befristet: „gültig bis 30.11.“
  • nicht rechtzeitig angenommen → der Antrag erlischt § 146
  • rechtzeitig widerrufen: Der Widerruf kommt spätestens gleichzeitig mit der Erklärung an § 130
Runde 2 · Input

Wie lange gilt ein Antrag?

Unter Anwesenden § 147 Abs. 1 BGB

Gegenüber, am Telefon oder im Videocall: Annahme nur sofort – solange das Gespräch läuft.

Flohmarkt: „Die Jacke kannst du für 20 € haben.“ – „Ich überleg’s mir.“ Du gehst weiter. Kommst du eine Stunde später zurück, muss der Verkäufer sich nicht mehr an die 20 € halten.

Unter Abwesenden § 147 Abs. 2 BGB

Brief, E-Mail, Post: so lange, wie man unter normalen Umständen eine Antwort erwarten darf.

Rechne: Weg hin + angemessene Überlegungszeit + Weg zurück. Ein Brief braucht länger als eine E-Mail.

Zu spät oder mit Änderungen angenommen? Dann ist das eine Ablehnung – verbunden mit einem neuen Antrag § 150 BGB. Jetzt ist der andere am Zug.
Eine Fotografin bietet einem Brautpaar ein Shooting für 900 € an. Das Paar antwortet: „Gern – für 800 €.“ Noch kein Vertrag: Das Paar hat einen neuen Antrag gestellt, den die Fotografin annehmen oder ablehnen kann.
Runde 2 · Input

Muss das schriftlich sein?

Abschlussfreiheit

Ob und mit wem ich einen Vertrag schließe, entscheide ich.

Gestaltungsfreiheit

Den Inhalt handeln die Partner selbst aus.

Formfreiheit

Verträge sind grundsätzlich an keine Form gebunden.

So kann man Willenserklärungen äußern

  • ausdrücklich: sagen, schreiben, klicken
  • schlüssiges Handeln: Kopfnicken, Ware aufs Kassenband legen, in den Bus einsteigen
  • Schweigen: grundsätzlich keine Willenserklärung

Ausnahmen vom Grundsatz der Formfreiheit sollen vor übereilten Entscheidungen schützen und dienen als Beweis. Wird eine vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist das Rechtsgeschäft nichtig § 125 BGB – kennt ihr aus LS 2.

Gesetzliche FormWas heißt das?Beispiel
Textform § 126blesbare Erklärung, Name erkennbar, ohne Unterschrift (z. B. E-Mail)Mieterhöhungsverlangen § 558a
Schriftform § 126eigenhändig unterschriebenKündigung eines Arbeitsvertrags § 623
öffentliche Beglaubigung § 129Notar bestätigt die Echtheit der UnterschriftAnmeldung zum Handelsregister § 12 HGB
notarielle Beurkundung § 128Notar beurkundet den ganzen Inhalt und belehrtEhevertrag § 1410, Schenkungsversprechen § 518
Runde 2 · Jetzt ihr

Arbeitsaufträge 2 und 3

Jetzt ihr!
Auftrag 2Arbeitsheft S. 198
Findet heraus, ob das Angebot der letzten Woche noch gilt und Herr Löb einen Rechtsanspruch auf den Sonderpreis für das „Atlas Superior“ hat. Begründet eure Einschätzung.
Auftrag 3Arbeitsheft S. 198
Erörtert, ob ein Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden muss.
Leitfrage: Gibt es Kaufverträge, für die das Gesetz eine bestimmte Form verlangt? Sucht im Infoband.
Grundlage: Eingangssituation S. 197 · Infoband S. 314 und 316 (Form) · S. 320 (Bindung, Annahmefristen)
Sozialform: Partnerarbeit
10:00
Runde 3 · Input

Angebot – oder nur Werbung?

Angebot = verbindlich

Richtet sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis. Wer so anbietet, stellt einen Antrag und ist daran gebunden.

Ein Malerbetrieb schickt Familie Yilmaz per E-Mail: „Wohnzimmer streichen, 1.150 €, gültig bis 15.11.“

Anpreisung = unverbindlich

Richtet sich an die Allgemeinheit. Rechtlich nur eine Aufforderung, selbst einen Antrag zu machen (lat. invitatio ad offerendum).

Instagram-Post „Neue Sneaker – nur 89 €“ · Speisekarte am Imbiss · Produktseite in einem Online-Shop
Warum ist Werbung nicht bindend?
Wäre sie es, müsste der Händler an jede Person verkaufen, die sich meldet – auch wenn die Ware längst ausverkauft ist oder er den Kunden gar nicht beliefern will.

Und die Anfrage?

„Was kostet …? Wann könnt ihr liefern?“ – eine Bitte um Information. Sie ist rechtlich unverbindlich und verpflichtet niemanden zum Kauf.
Runde 3 · Blitz-Check

Verbindlich oder nicht? – Was meint ihr?

1. Ein Fitnessstudio verteilt in der Fußgängerzone Flyer: „Mitgliedschaft nur 19,90 € im Monat“.
Unverbindlich. Der Flyer richtet sich an die Allgemeinheit – eine Anpreisung.
2. Der Kfz-Meister sagt dir am Telefon: „Den Ölwechsel mache ich dir für 89 €. Passt Donnerstag?“
Verbindlicher Antrag – persönlich an dich gerichtet. Aber: Am Telefon gilt er nur, solange das Gespräch läuft.
3. Du schreibst einem Online-Händler: „Habt ihr die Jacke noch in Größe M?“
Anfrage – nur eine Bitte um Information, unverbindlich.
4. Ein Verlag schickt dir ungefragt ein Kochbuch mit Rechnung über 24,90 €. Musst du zahlen oder es zurückschicken?
Weder noch. Schickt ein Unternehmer einem Verbraucher unbestellte Ware, entsteht dadurch kein Anspruch gegen den Verbraucher § 241a BGB.
Schweigen ist grundsätzlich keine Zustimmung. Ausnahme: Unter Kaufleuten mit einer bestehenden Geschäftsbeziehung kann Schweigen als Annahme gelten.
Runde 3 · Jetzt ihr

Arbeitsaufträge 4 und 5

Jetzt ihr!
Auftrag 4Arbeitsheft S. 198
Prüft, ob die „Angebote“ im wöchentlichen Werbeprospekt des Radmarktes verbindliche Willenserklärungen zum Abschluss von Kaufverträgen sind.
Auftrag 5Arbeitsheft S. 199
Entscheidet für die zehn Handlungen in der Tabelle, ob es sich um eine rechtsverbindliche Willenserklärung handelt oder nicht.
Grundlage: Infoband S. 321 (Anfrage, Angebot, Anpreisung) und S. 322 (unbestellte Ware, Schweigen)
Sozialform: Partnerarbeit
10:00
Runde 4 · Input

Zwei Wege zum Kaufvertrag

Weg A – der Verkäufer beginnt mit einem verbindlichen Angebot

Verkäuferverbindliches Angebot
= Antrag
→
KäuferBestellung (rechtzeitig, unverändert)
= Annahme
=
KaufvertragEine Auftragsbestätigung ist rechtlich nicht mehr nötig.

Weg B – vorher gab es nur Werbung, einen Katalog, ein freibleibendes oder gar kein Angebot

KäuferBestellung
= Antrag
→
VerkäuferAuftragsbestätigung, mündliche Zusage – oder einfach die Lieferung § 151
= Annahme
=
Kaufvertrag
Im Online-Shop ist die Produktseite nur eine Anpreisung – die Bestellung ist der Antrag. Die automatische Mail „Wir haben Ihre Bestellung erhalten“ ist bloß eine Eingangsbestätigung § 312i BGB und noch keine Annahme.
Runde 4 · Input

So prüft ihr jeden Fall

1
Wer hat zuerst verbindlich erklärt – und an wen?
Das ist der Antrag. Werbung und Anfragen zählen nicht.
2
Passt die Antwort – inhaltlich und zeitlich?
Ja → Annahme. Nein → neuer Antrag, die Rollen wechseln.
3
Wie wurde angenommen?
ausdrücklich (Wort, Schrift, Klick) oder durch schlüssiges Handeln
4
Schreibt das Gesetz eine Form vor?
Nicht eingehalten → nichtig
Fall: Lena entdeckt auf der Website eines Möbelhauses ein Sofa für 899 € und bestellt es online. Sofort kommt eine automatische Mail „Bestellung eingegangen“. Zwei Tage später schickt das Möbelhaus eine Auftragsbestätigung.
Wer stellt den Antrag?
Lena mit ihrer Bestellung – die Website ist nur eine Anpreisung.
Ist die automatische Mail die Annahme?
Nein, nur eine Eingangsbestätigung.
Wann steht der Vertrag?
Mit der Auftragsbestätigung des Möbelhauses (ausdrückliche Annahme) – Weg B.
Runde 4 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 6

Jetzt ihr!
Auftrag 6Arbeitsheft S. 199/200 · Fälle 2–6
Stellt dar, wie der Kaufvertrag zustande kommt. Gebt für jeden Fall an,
  • ob und in welcher Art ein rechtsverbindlicher Antrag vorliegt und wer ihn gemacht hat,
  • ob und in welcher Art eine rechtsverbindliche Annahme vorliegt und wer sie erklärt hat.
Fall 1 ist im Heft als Muster ausgefüllt.
Grundlage: Infoband S. 320–323 (Antrag, Annahme, Fristen) und S. 316 (Form) · das Prüfschema
Sozialform: Partnerarbeit
12:00
Runde 5 · Input

Kaufvertragsarten – vier Fragen an jeden Kauf

1 · Wer mit wem – und wo?

  • bürgerlicher Kauf: privat ↔ privat
  • einseitiger Handelskauf: nur einer ist Kaufmann; Sonderfall Verbrauchsgüterkauf
  • zweiseitiger Handelskauf: Kaufmann ↔ Kaufmann
  • Platzkauf: gleicher Ort
  • Distanzkauf: verschiedene Orte
  • Versendungskauf: Ware wird auf Wunsch des Käufers verschickt

2 · Was genau?

  • Gattungskauf: vertretbare Ware, mittlere Art und Güte
  • Stückkauf: ein ganz bestimmtes Einzelstück
  • Kauf auf / zur / nach Probe (→ nächste Folie)
  • Spezifikationskauf: Details werden später festgelegt
  • Kauf en bloc (Ramschkauf): alles zum Pauschalpreis, keine Auswahl, keine Reklamation

3 · Wann wird geliefert?

  • Sofortkauf: sofort liefern, sofort zahlen
  • Terminkauf: Zeitraum („bis Ende Mai“)
  • Fixkauf: genauer Termin („am 24.05., 10 Uhr“)
  • Kauf auf Abruf: Teilmengen nach Bedarf
  • Streckengeschäft: direkt vom Hersteller zum Kunden

4 · Wann wird bezahlt?

  • Vorkasse: vor der Lieferung
  • Barkauf: sofort bar
  • Zielkauf: innerhalb einer Frist („30 Tage“)
  • Teilzahlungskauf: in Raten
  • Kommissionskauf: Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung
  • Ratenlieferungskauf: regelmäßige Teillieferungen, z. B. Abo
Ein Kauf trägt immer mehrere Etiketten – mindestens eines pro Frage. Steht im Fall nichts zu einer Frage, bleibt das Feld offen.
Runde 5 · Input

Das Probe-Trio – und ein Blitz-Check

Kauf auf Probe

Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Käufer die Ware billigt. Gefällt sie nicht, geht sie zurück – ohne Zahlung.
Matratze mit „30 Nächten Probeschlafen“

Kauf zur Probe

Ein ganz normaler, fester Kauf einer kleinen Menge zum Testen. Bei Gefallen folgt (unverbindlich) eine größere Bestellung.
Ein Café kauft erst 2 kg einer neuen Kaffeesorte.

Kauf nach Probe

Die Ware muss einem vorher gelieferten Muster entsprechen.
Eine Schreinerei bestellt Eichenholz nach einem Musterbrett.
Blitz-Check: Ein Café-Betreiber in Lingen bestellt bei einem Großhändler in Bremen 50 kg Kaffeebohnen. Lieferung am 1. Dezember, Zahlung innerhalb von 30 Tagen.
zweiseitiger Handelskauf · Distanzkauf · Gattungskauf · Fixkauf · Zielkauf
Blitz-Check: Eine Schülerin kauft im Elektromarkt ein Smartphone, nimmt es gleich mit, zahlt 50 € an und den Rest in zehn Monatsraten.
einseitiger Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf) · Platzkauf · Gattungskauf · Sofortkauf · Teilzahlungskauf
Runde 5 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 7

Jetzt ihr!
Auftrag 7Arbeitsheft S. 201 · Fälle 2–5
Entscheidet – soweit es die Fallbeschreibung zulässt –, um welche Kaufvertragsarten es sich handelt: nach Rechtsstellung und Sitz der Vertragspartner, nach Art, Güte und Beschaffenheit, nach den Lieferbedingungen und nach den Zahlungsbedingungen.
Fall 1 ist im Heft als Muster ausgefüllt.
Grundlage: Infoband S. 324–326 (Kaufvertragsarten)
Sozialform: Partnerarbeit
12:00
Runde 6 · Input

Nicht nur kaufen: Verträge im Überblick

VertragVertragspartnerKernBGBBeispiel
KaufvertragVerkäufer – KäuferSache oder Recht gegen Geld§ 433Smartphone im Shop
WerkvertragUnternehmer – Bestellerein Erfolg (Herstellung/Veränderung) gegen Entgelt§ 631Malerbetrieb streicht das Büro
Dienstvertrag / ArbeitsvertragDienstverpflichteter – Dienstberechtigter / Arbeitnehmer – Arbeitgebereine Tätigkeit gegen Entgelt, kein Erfolg geschuldet§ 611, § 611aNachhilfe; Minijob im Café
MietvertragVermieter – MieterGebrauch einer Sache gegen Entgelt; dieselbe Sache kommt zurück§ 535Ferienwohnung
PachtvertragVerpächter – PächterGebrauch gegen Entgelt plus Erträge („Früchte“)§ 581Kleingarten mit Obstbäumen
LeihvertragVerleiher – EntleiherGebrauch einer Sache ohne Entgelt; dieselbe Sache kommt zurück§ 598Nachbarin überlässt dir ihre Leiter
DarlehensvertragDarlehensgeber – DarlehensnehmerGeld oder vertretbare Sachen; zurück kommen gleichartige Sachen, oft mit Zinsen§ 488, § 607Freundin borgt dir 50 € bis Monatsende
SchenkungsvertragSchenker – Beschenkterunentgeltliche Zuwendung§ 516Firma spendet Trikots an den Jugendverein
Drei Fragen helfen beim Zuordnen: Fließt Geld? · Ist ein Erfolg oder nur eine Tätigkeit geschuldet? · Kommt dieselbe Sache zurück oder eine gleichartige?
Runde 6 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 8

Jetzt ihr!
Auftrag 8Arbeitsheft S. 202 · Beispiele 1–7
Entscheidet für die Beispiele aus dem Radmarkt, um welche Vertragsart es sich jeweils handelt. Bezeichnet die Vertragspartner und die besonderen Kennzeichen der Vertragsart.
Grundlage: Infoband S. 319/320 (Wichtige Vertragsarten im Überblick)
Sozialform: Einzelarbeit, dann Abgleich mit dem Nachbarn
10:00
Runde 7 · Input

Im Laden oder online – wer ist hier wer?

Verbraucher § 13 BGB

jede natürliche Person, die ein Geschäft überwiegend privat abschließt

Unternehmer § 14 BGB

wer bei dem Geschäft gewerblich oder selbstständig beruflich handelt – Person oder Unternehmen

Fernabsatzvertrag § 312c BGB

Unternehmer ↔ Verbraucher, ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen (Online-Shop, App, Telefon, E-Mail, Katalog) – in einem dafür organisierten Vertriebssystem
Jonas bestellt per App bei einem Modehändler einen Hoodie. – Fernabsatzvertrag?
Ja: Unternehmer ↔ Verbraucher, nur per App geschlossen.
Jonas kauft über ein Kleinanzeigen-Portal das gebrauchte Handy einer Privatperson. – Fernabsatzvertrag?
Nein: Es fehlt ein Unternehmer – beide handeln privat.
Runde 7 · Input

Widerrufsrecht – das Gesetz im Original

§ 312g Abs. 1 BGB – Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) […] Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. […]

§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB – Beginn der Frist

Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf […], sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat […].

§ 357a Abs. 1 BGB – Wertersatz

Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und der Unternehmer den Verbraucher […] über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

§ 474 Abs. 1 BGB – Verbrauchsgüterkauf

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware […] kauft. […]
Neu seit 19.06.2026: Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten – eine gut sichtbare Schaltfläche, mit der man den Vertrag direkt online widerrufen kann § 356a BGB.
Gesetzestexte gekürzt, Stand Oktober 2026 (gesetze-im-internet.de).
Runde 7 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 9

Jetzt ihr!
Auftrag 9 a)Arbeitsheft S. 203
Klärt die Regelungen zum Widerrufsrecht beim Kauf im Ladenlokal und im Online-Handel – so, dass ihr Herrn Löbs drei Fragen beantworten könnt. Definiert außerdem den Begriff Verbrauchsgüterkauf.
Auftrag 9 b)Arbeitsheft S. 204
Überlegt: Warum hat der Gesetzgeber für Ladenlokal und Online-Handel unterschiedliche Regelungen getroffen?
Gesetzesauszüge noch einmal einblenden

§ 312g Abs. 1 BGB – Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) […] Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. […]

§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB – Beginn der Frist

Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf […], sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat […].

§ 357a Abs. 1 BGB – Wertersatz

Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und der Unternehmer den Verbraucher […] über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

§ 474 Abs. 1 BGB – Verbrauchsgüterkauf

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware […] kauft. […]
Grundlage: Gesetzesauszüge (vorige Folie) · Infoband S. 324 (Verbrauchsgüterkauf) und S. 328/329 (Fernabsatz)
Sozialform: Partnerarbeit
12:00
Runde 8 · Input

AGB – das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für viele Verträge gedacht sind und die eine Vertragspartei – der Verwender – der anderen stellt § 305 Abs. 1 BGB.

Wo begegnen dir AGB?

Handyvertrag · Streaming-Abo · Fitnessstudio · Online-Shop · Bahnticket · Konto bei der Bank – fast überall, wo viele gleiche Verträge geschlossen werden.

Streaming-Dienst „FlixNow“: „§ 3 Das Abo verlängert sich monatlich. § 5 Der Beitrag wird zum Monatsanfang abgebucht. § 8 Kündigung bis zum Ende des laufenden Monats.“
Diskutiert kurz:
Warum arbeiten Unternehmen mit AGB – statt jeden Vertrag einzeln auszuhandeln?

Und welches Risiko entsteht dadurch für dich als Kundin oder Kunde?
Weil der Verwender die Regeln allein schreibt, setzt das Gesetz ihm Grenzen: §§ 305–310 BGB. Wie ihr eine Klausel damit prüft, zeigt die nächste Folie.
Runde 8 · Input

Gilt das Kleingedruckte? – So prüft ihr

1
Sind die AGB überhaupt Vertragsbestandteil geworden?
§ 305 Abs. 2 – welche Voraussetzungen nennt das Gesetz?
2
Wurde im Einzelfall etwas anderes vereinbart?
§ 305b
3
Ist die Klausel überraschend oder mehrdeutig?
§ 305c
4
Ist die Klausel ausdrücklich verboten?
erst § 309 (ohne Wertung), dann § 308 (mit Wertung), zuletzt die Generalklausel § 307
5
Was gilt dann?
§ 306
Blitz-Check – AGB des Fitnessstudios „PowerFit“:
„Mit der kostenlosen Probestunde schließt das Mitglied zugleich ein 12-Monats-Abo für Proteinshakes ab.“
Gilt nicht: überraschende Klausel – damit rechnet niemand (§ 305c Abs. 1).
„Die Kündigung ist nur per Einschreiben möglich.“
Unwirksam: Gegenüber Verbrauchern darf keine strengere Form als die Textform und kein besonderer Zugangsweg verlangt werden (§ 309 Nr. 13) – eine E-Mail genügt.
„Der Beitrag ist auch dann weiterzuzahlen, wenn das Studio wegen Umbau monatelang geschlossen ist.“
Unwirksam: unangemessene Benachteiligung – Zahlung ohne Gegenleistung (§ 307 Abs. 1).
Runde 8 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 10 a)

Jetzt ihr!
Auftrag 10 a)Arbeitsheft S. 204/205
Herr Löb kauft das „Rex Aventura“ direkt im Radmarkt – mit Spezialsattel und mündlich zugesagter Lieferung in 14 Tagen. Auf der Rückseite der Rechnung stehen die AGB.

Fasst mithilfe der §§ 305–307 BGB das Wesentliche zu den AGB auf dem Merkzettel zusammen. Gebt – soweit möglich – den jeweils passenden Paragrafen genau an.
Grundlage: BGB-Auszug im Arbeitsheft S. 205/206 · Infoband S. 327/328 (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Sozialform: Einzelarbeit
15:00
Runde 8 · Jetzt ihr

Arbeitsauftrag 10 b) und c)

Jetzt ihr!
Auftrag 10 b)Arbeitsheft S. 207/208
Beurteilt anhand des Gesetzesauszugs, inwieweit die AGB-Klauseln der Reif KG (1) Allgemeines, (4) Lieferung, (5) Preise und (11) Gewährleistung zulässig sind.
Auftrag 10 c)Arbeitsheft S. 208
Prüft, ob die Herrn Löb mündlich zugesagte Lieferzeit von höchstens 14 Tagen trotz der anderslautenden AGB der Reif KG gilt.
Grundlage: BGB-Auszug §§ 305–309 im Arbeitsheft S. 205–207 · euer Merkzettel aus 10 a) · das Prüfschema
Sozialform: Partnerarbeit
12:00
Logo BBS Lingen Wirtschaft
Lernsituation 3 · geschafft

Zurück zu Herrn Löb

Holt eure erste Einschätzung vom Anfang heraus: Wo lagt ihr richtig – und wo hat euch das Gesetz überrascht?
Ausblick – Lernsituation 4Der Radmarkt plant seine Beschaffung: Wie viel wird wann bestellt? Bei wem? Und welche Waren verdienen die meiste Aufmerksamkeit?
Reif KG – „Der Radmarkt“ · Studienrat Gert Niehaus, M. Ed. · BBS Lingen Wirtschaft